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Sie suchen einen Betriebsarzt, der Ihr Unternehmen betreut?

Bitte füllen Sie unseren Fragebogen aus und senden ihn uns per E-Mail zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen.

Sie benötigen Vorsorge für Ihre Mitarbeiter?

Dann füllen Sie bitte den Untersuchungsauftrag für mehrere Mitarbeiter oder für einzelne Mitarbeiter aus und senden ihn uns per E-Mail zu oder geben ihn Ihren Mitarbeitern zum Vorsorgetermin mit.


Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung im Arbeitsschutz sind das Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Kurzgefasst wird hier festgelegt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen/beauftragen müssen. Dabei teilt sich die Betreuung in die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beides ist gesetzlich verpflichtend.

„Grundbetreuung“ meint v.a. die Beratung des Unternehmers zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze (dafür gibt es einen Aufgabenkatalog gem. DGUV V2). Zu den Aufgaben gehören auch Themen wie Mutterschutz, BEM, BGM, Gesundheitsaktionen, Nacharbeit bei Pflichten aus dem Arbeitsschutz u.v.m

„Betriebsspezifische Betreuung“ meint die individuelle Vorsorge für die Mitarbeiter oder Bearbeitung spezifischer Fragestellung im Unternehmen. In Bezug auf die Arbeitsmedizin sind dies unter anderem die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Wir bieten Ihnen die vollständige arbeitsmedizinische Betreuung gemäß geltenden Gesetzen. Mit unserer modernen und umfangreich ausgestatteten Praxis in Aichach haben Ihre Mitarbeiter eine gut erreichbare und kompetente Anlaufstelle.


Was wir machen

Unsere Leistungen im Bereich Betriebsmedizin

Für Sie als Unternehmer

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Begehung bei besonderen Anlässen
  • Regelmäßige Arbeitsschutz-Begehungen
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
  • Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz IfSG §43
  • (Grippe)Impfaktionen
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psych)

Für Ihre Mitarbeiter

  • Allgemeine Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Beratung bei Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz
  • Beratung und Sprechstunde im Rahmen der Wiedereingliederung
  • Alle Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach Anlässen z.B.:
    • Lärm (ehemals G 20)
    • Infektionsgefährdung (ehemals G 42)
    • Atemschutzgeräte Gruppe 1 und 2 (ehemals G26.1 und 2)
    • Gefahrstoffe
    • Physikalische Belastungen
    • Biostoffverordnung
    • Auslandsentsendung (ehemals G 35)
  • Eignungsuntersuchungen, z.B.:
    • Tauglichkeit bei Absturzgefährdung
    • Baumfällarbeiten/ Umgang mit Motorsägen
    • Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (ehemals G25)
    • Höhentauglichkeit
    • Tauchtauglichkeit
    • Schwerer Atemschutz (Feuerwehr, ehemals G26.3)
    • Führerscheinuntersuchungen für LKW

Berufliche Entsendung

Vor allem wenn Sie Mitarbeiter in tropische Regionen entsenden, sind Unternehmer zu besonderer Fürsorge verpflichtet.

Infos zur Vorsorge bei Entsendung

Vorsorge für „Weltwärts“ Entsandte

Weltwärts“ ist die Möglichkeit seinen Bundesfreiwilligendienst (BuFDi) im Ausland zu verbringen und ein Programm des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die „Weltwärts“-Entsandten sind während Ihres Aufenthaltes versichert und kommen in den Genuß besonderer Schutzmaßnahmen. Dazu gehört auch die professionelle medizinische Vorbereitung auf Kosten des Entsenders. Wir führen diese Vorsorgen durch.

Link zum Weltwärts-Programm

Haben Sie Fragen?

Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Häufige Fragen

Die betriebsmedizinische Betreuung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren.

Eine sehr gute Zusammenfassung zu allen Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung finden Sie in diesem Artikel der Handwerkszeitung.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zudem regelt die DGUV Vorschrift 2 die konkrete Ausgestaltung der Betreuung. Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen und ihnen eine angemessene Betreuung der Beschäftigten zu ermöglichen.

Der Betriebsarzt berät den Unternehmer und unterstützt ihn u. a. bei:

  • der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • der Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie
  • der Begleitung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • der Aufklärung über Gesundheitsrisiken
  • der Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss

Ausserdem steht der Betriebsarzt den Mitarbeitern zur Verfügung z.B. für:

  • Pflicht- und Angebotsvorsorgen
  • Beratungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
  • Wiedereingliederung nach Erkrankung
  • Beratung des Betriebsrates, des Schwerbehindertenbeauftragten und anderen betrieblichen Beauftragten
  • Beratung bei allen Gesundheitsfragen mit Zusammenhang zur Arbeit

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die Art und Intensität der Betreuung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Auch Kleinstunternehmen müssen zumindest eine bedarfsorientierte Grundbetreuung gewährleisten.

Wir finden die richtige Lösung für Ihr Unternehmen. Füllen Sie den Fragebogen aus und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Die Häufigkeit hängt von der Betriebsgröße, den vorhandenen Gefährdungen und der Betreuungsform (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) ab. In der Regel sind feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiterjahr vorgesehen (z. B. in Stunden pro Jahr laut DGUV Vorschrift 2). Bei besonderen Anlässen – wie bei Neueinstellungen, Umgestaltungen von Arbeitsplätzen oder nach längeren Erkrankungen – ist zusätzliche betriebsärztliche Beratung erforderlich.

Gem. § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG sind Maßnahmen eines Arztes/Ärztin, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dienen, genau wie Leistungen der „vorbeugenden Gesundheitspflege“ (d.h. Vorsorge, Impfungen u.ä.) von der Umsatzsteuer befreit. Untersuchungen, die nicht diesen Zwecken dienen sind umsatzsteuerpflichtig (das sind insbesondere Eignungsuntersuchungen)

Ärzteblatt | Bundesfinanzministerium

Dr. med Til Berger

Facharzt für Allgemeinmedizin
Betriebsmedizin
Flugmedizin
Diplom Tropenmedizin (BNI)

Bahnhofstraße 17
86551 Aichach

Sprechzeiten

  • Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Dienstag 11:30 Uhr – 15:30 Uhr und 16:30 Uhr – 19:30 Uhr
  • Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr

Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen

  • Reisemedizinische Beratung & Impfungen
  • Travel Risk Management/ Consulting
  • Gelbfieberimpfstelle
  • Malariaprophylaxe und -beratung
  • Beratung zu tropischen Infektionskrankheiten
  • Dengue Fieber / Dengue Impfung
  • Erstellung einer individuellen Reiseapotheke
  • Gesundheitsberatung für besondere Reisende
  • Tropentauglichkeit & Rückkehruntersuchung
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung (nach DGUV / GTÜM-Standard)
  • Höhenmedizinische Untersuchungen und Beratung
  • Tauglichkeit für Motorbootführerschein
  • Bescheinigungen & internationale Impfausweise
  • Beratung zur Gesundheitsinfrastruktur

Betriebsärztliche Betreuung

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Travel Risk Management (TRM)/ Consulting
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Präventionsprogramme für Führungskräfte
  • Gesundheitsschutz bei Auslandentsendung
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Regelmäßige Arbeitsschutz-Begehungen
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
  • Allgemeine Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Beratung bei Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz
  • Beratung und Sprechstunde im Rahmen der Wiedereingliederung
  • Alle Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach Anlässen
  • Eignungsuntersuchungen, z.B. Tauglichkeit bei Absturzgefährdung
  • Schwerer Atemschutz (Feuerwehr, ehemals G26.3)
  • Führerscheinuntersuchungen für LKW nach FeV
  • Vorsorge für „Weltwärts“ Entsandte
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psych)
  • Bildschirmarbeitsplatzvorsorge
  • Vorsorge bei Infektionsgefährdung gem. BioStoff Verordnung