Indien hat seinen ersten laborbestätigten humanen Fall von aviärer Influenza A(H5N1) im Jahr 2026 gemeldet. Betroffen war ein Kind aus dem Bundesstaat Westbengalen, das Mitte März 2026 mit Fieber und Husten erkrankte und am 19.03.2026 in ein Krankenhaus aufgenommen wurde. Nach erfolgreicher Behandlung konnte das Kind am 23.03.2026 entlassen werden.
Die Diagnose wurde durch das National Institute of Virology des Indian Council of Medical Research (ICMR) bestätigt. Genetische Analysen identifizierten das Virus als H5N1 der Klade 2.3.2.1a, die bereits in den vergangenen Jahren bei Geflügel in Indien und Bangladesch nachgewiesen wurde.
Die epidemiologischen Untersuchungen ergaben einen wahrscheinlichen indirekten Kontakt zu Geflügel als Infektionsquelle. Unter den identifizierten Kontaktpersonen wurden keine weiteren Erkrankungsfälle festgestellt.
Erreger: Aviäres Influenza-A-Virus H5N1 (Klade 2.3.2.1a).
Übertragung: Vorwiegend durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel, kontaminierten Umgebungen, Geflügelmärkten oder infizierten Tieren. Eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde nicht festgestellt.
Inkubationszeit: Meist 2–8 Tage, vereinzelt bis zu 17 Tage.
Symptome: Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemwegsbeschwerden sowie in schweren Fällen Pneumonie, akutes Lungenversagen und Multiorganversagen.
Therapie: Frühzeitige antivirale Behandlung mit Neuraminidasehemmern (z. B. Oseltamivir) sowie unterstützende symptomatische Therapie.
Bewertung der Situation
Der gemeldete Fall stellt eine sporadische zoonotische Infektion dar und steht im Zusammenhang mit dem Kontakt an der Tier-Mensch-Schnittstelle. Hinweise auf eine weitere Übertragung oder eine Mensch-zu-Mensch-Infektion liegen derzeit nicht vor.
Die Klade 2.3.2.1a zirkuliert seit vielen Jahren in Geflügelbeständen Südasiens und verursacht gelegentlich humane Infektionen. Nach Einschätzung der WHO bleibt das aktuelle Risiko für die Allgemeinbevölkerung niedrig. Solange H5N1-Viren jedoch in Tierpopulationen zirkulieren, sind vereinzelt weitere humane Infektionen möglich.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Überwachung von Influenzaviren an der Tier-Mensch-Schnittstelle sowie einer konsequenten Biosicherheit in der Geflügelhaltung.
Empfehlungen
Reisende: Reisemedizinische Beratung einholen. Bei Reisen nach Indien sollten Kontakte zu lebendem Geflügel, Geflügelmärkten und offensichtlich kranken oder verendeten Vögeln vermieden werden. Geflügelprodukte sollten nur gut durchgegart verzehrt werden.
Unternehmen mit Entsendungen nach Indien: Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Mitarbeitende, die beruflich mit Geflügel oder landwirtschaftlichen Betrieben in Kontakt kommen, sollten über Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen informiert werden. Bei grippeähnlichen Symptomen nach möglicher Exposition sollte zeitnah eine medizinische Abklärung erfolgen.
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