In Israel kommt es seit dem 14.01.2026 zu einem weit verbreiteten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) vom Serotyp SAT1. Insgesamt sind 7096 empfängliche Tiere betroffen, davon wurden 1057 Fälle bestätigt und 15 Todesfälle gemeldet. Betroffen sind mehrere Tierarten, darunter Rinder, Schafe, Ziegen sowie Wildtiere wie Berggazellen.
Bis zum 21.03.2026 wurden 17 Ausbrüche in verschiedenen Regionen bestätigt, darunter im Norden (HaZafon), Süden (HaDarom), auf den Golanhöhen sowie im Raum Haifa. Die Fälle treten in unterschiedlichen Haltungssystemen auf, einschließlich Mastbetrieben, freilaufenden Herden und Milchviehbetrieben.
Ein besonderes Risiko stellt die Ausbreitung auf Wildtiere dar, wodurch sich ein potenzielles Tierreservoir bilden kann. Zur Eindämmung wurden landesweit Maßnahmen wie Bewegungsbeschränkungen, Quarantäne, Überwachung und Impfkampagnen umgesetzt.
Erreger: Maul- und Klauenseuche-Virus (FMDV, Serotyp SAT1)
Übertragung: Hoch ansteckend durch direkten Kontakt, kontaminierte Materialien, Luftübertragung über kurze Distanzen
Inkubationszeit: 2–14 Tage
Symptome: Fieber, Bläschenbildung an Maul, Klauen und Euter, Lahmheit, Leistungsabfall
Komplikationen: Hohe wirtschaftliche Verluste, selten Todesfälle (v. a. bei Jungtieren)
Therapie: Keine spezifische Therapie, Bekämpfung durch Impfungen und seuchenhygienische Maßnahmen
Bewertung der Situation
Der Ausbruch zeigt eine rasche und weiträumige Ausbreitung über mehrere Regionen und Tierhaltungsformen hinweg. Die Beteiligung von Wildtieren erschwert die Kontrolle erheblich und erhöht das Risiko einer langfristigen Etablierung des Virus.
Für die Tierhaltung besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Für den Menschen ist das Gesundheitsrisiko gering, da MKS nur sehr selten auf Menschen übertragbar ist. Auswirkungen auf Deutschland bestehen vor allem indirekt durch mögliche Handelsbeschränkungen.
Empfehlungen
Reisende: Kontakt mit Nutztieren vermeiden, keine tierischen Produkte aus betroffenen Regionen mitführen, Hygienemaßnahmen beachten. Mitführen von tierischen Produkten und Naturprodukten kann unter Umständen einen Verstoß gegen seuchenrechtliche Bestimmungen darstellen!
Unternehmen: Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung verstärken, Tiertransporte kontrollieren, Lieferketten überwachen.
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